Hier finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Buch- und Kunstauktionen
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig aufgrund der Aufträge der Einlieferer. Das Auktionshaus
handelt als Kommissionär im eigenen Namen und für Rechnung seiner Auftraggeber (Kom-
mittenten), die unbenannt bleiben. Die Aufstellung der Einlieferer befindet sich am Ende des
Kataloges. Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung oder Banküberweisung.
Zahlungen auswärtiger Ersteigerer, die schriftlich, per E-Mail oder telefonisch geboten ha-
ben, sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Im Falle von Abweichungen oder
Widersprüchen zwischen verschiedenen Sprachfassungen ist allein die deutsche Version der
AGB maßgeblich und vorrangig anzuwenden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden,
dass seine personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Adresse und Angaben zu seinen
Käufen, zum Zwecke der Vertragserfüllung sowie zur Information über zukünftige Auktio-
nen und Angebote elektronisch vom Auktionshaus Jeschke Jádi gespeichert und verarbeitet
werden.
2. Der Ausruf erfolgt in der Regel mit zwei Dritteln des Schätzpreises, wenn dem kein vom
Einlieferer gesetzter Mindestverkaufspreis (Limit) entgegensteht. Gesteigert wird um jeweils
5 bis 10 %. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf an den Höchstbietenden. Der Ver-
steigerer ist berechtigt, schriftliche und mündliche Gebote ohne Begründung zurückzuwei-
sen oder den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen; in letzterem Fall bleibt der Bieter zwei
Wochen an sein Gebot gebunden. Wenn mehrere Personen das gleiche Gebot abgeben und
nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer
kann den Zuschlag zurücknehmen und den Gegenstand erneut ausbieten, wenn irrtümlich
ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden ist oder wenn der Höchstbietende
sein Gebot nicht gelten lassen will oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen.
3. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges außerhalb der Rei-
henfolge zu versteigern, zu trennen, zusammenzufassen oder zurückzuziehen. Die Verstei-
gerung wird durch eine natürliche Person,die im Besitz einer Versteigerungserlaubnis ist,
durchgeführt; die Bestimmung dieser Person obliegt dem Versteigerer. Der Versteigerer bzw.
der Auktionator ist berechtigt geeignete Vertreter gemäß § 47 GewO einzusetzen, die die
Auktion durchführen. Ansprüche aus der Versteigerung und im Zusammenhang mit dieser
bestehen nur gegenüber dem Versteigerer.
4. Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 29.5 % zu entrichten, in dem die gesetzliche
Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist (Differenzbesteuerung). Auf Zuschläge
für Katalogpositionen, die mit einem „*“ gekennzeichnet sind, ist ein Aufgeld von 24,95 %,
auf den Rechnungsendbetrag, zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld, und die
Mehrwertsteuer des Objektes von z.Zt. 7 % (ermäßigt) oder 19 % zu entrichten (Regelbesteu-
erung). Für Käufer außerhalb der EU werden 24,95 % Aufgeld auf den Zuschlagspreis veran-
schlagt (steuerfrei). Auf den Verkaufserlös aller Originalwerke der bildenden Kunst und der
Photographie, deren Urheber noch nicht 70 Jahre vor dem Ende des Verkaufes verstorben
sind, werden anteilig z.Zt. zusätzlich 2 % (Änderung vorbehalten) der Zuschlagspreise für die
VG Bild-Kunst berechnet, die nach § 26 UrhG die Urheberrechte bildender Künstler vertritt.
Für deutsche Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug bei Büchern und Kunstgegenständen
berechtigt sind, kann auf Wunsch die Gesamtrechnung wie bisher in der Regelbesteuerung
durchgeführt werden. Ausländischen Käufern außerhalb der EU – und bei Angabe ihrer USt.-
Identifikations-Nr. als Nachweis ihrer Berechtigung zum Bezug steuerfreier innergemein-
schaftlicher Lieferungen auch Unternehmen innerhalb der EU – wird keine Mehrwertsteuer
berechnet, wenn der Versand der Ware durch uns vorgenommen wird. Für Käufer außerhalb
der EU werden folglich 24,95 % Aufgeld (ohne Steuer) auf den Zuschlagspreis veranschlagt.
Anderen Käufern aus EU-Ländern muss die Mehrwertsteuer berechnet werden. Bei Selbst-
mitnahme der Ware muss die Mehrwertsteuer berechnet werden. Während oder unmittelbar
nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen einer besonderen Nachprüfung und
eventuellen Korrektur. Irrtum vorbehalten. Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person
aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert,
kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c
UStG. Bei Zahlungen über einem Betrag von 10.000 € ist Jeschke Jádi gemäß § 3 des GWG
verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn
eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von 10.000 € überschreitet. Nehmen Auk-
tionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer
erstattet, sobald Jeschke Jádi Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Die Rechnung wird
grundsätzlich per E-Mail an den Ersteigerer versendet, sofern nicht ausdrücklich eine Zustel-
lung in Papierform per Post gewünscht wird. Änderungs- oder Umschreibungswünsche der
Rechnung, beispielsweise auf eine andere Person als den Bieter, müssen unverzüglich nach
Auktionsende schriftlich mitgeteilt werden. Die Umschreibung erfolgt unter der Bedingung
einer erfolgreichen Identitätsprüfung gemäß § 1 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GWG) für den ur-
sprünglichen Bieter und die Person, auf die die Rechnung umgeschrieben wird. Rechnungen
werden ausschließlich an die Personen ausgestellt, die für die Begleichung der Rechnung
verantwortlich sind.
5.a. Bei Nutzung des Live-Bietens über Auktionsplattformen werden 3–5 % Fremdgebühren
(zzgl. Mwst) zusätzlich zum Aufgeld dem Käufer in Rechnung gestellt.
5.b. Der Versteigerer übernimmt keinerlei Haftung und Gewähr für die dauernde und stö-
rungsfreie Verfügbarkeit und Nutzung der Websites, der Internet- und der Telefonverbin-
dung. Der Versteigerer wird während der Versteigerung die ihm vertretbaren Anstrengungen
unternehmen, den Telefonbieter unter der von ihm angegebenen Telefonnummer zu errei-
chen und ihm damit die Möglichkeit des telefonischen Gebots zu geben. Der Versteigerer ist
jedoch nicht verantwortlich dafür, dass er den Telefonbieter unter der von ihm angegebenen
Nummer nicht erreicht, oder Störungen in der Verbindung auftreten.
6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Kommissionäre haften diesbezüglich
für ihre Auftraggeber. Das Eigentum an dem ersteigerten Gut geht erst mit vollständiger
Bezahlung, die Gefahr gegenüber jeglichem Schaden jedoch bereits mit dem Zuschlag auf
den Ersteigerer über.
7. Ersteigertes Gut wird erst nach erfolgter vollständiger und für den Empfänger vollständig
spesenfreier Bezahlung ausgehändigt. Aufbewahrung und Versand erfolgen
auf Rechnung der Käufer; die Kosten für Versand, Verpackung und Transportversicherung
werden mit der Gesamtrechnung berechnet. Jeglicher Versand ersteigerter Sachen auf
Wunsch des Käufers geschieht auf dessen Gefahr und Risiko. Gerahmte Lose werden wegen
des Bruchrisikos ausschließlich durch eine Spedition versandt. Der Postversand erfolgt nur
auf ausdrücklichen Wunsch und auf Gefahr des Käufers. Das Auktionshaus versucht nach
Möglichkeit etwaige Versandschäden beim Transporteur für den Kunden geltend zu machen.
Nach Anlieferung hat der Käufer, der Unternehmer ist, die Sachen unverzüglich auf Schäden
zu untersuchen und diese dem Transportunternehmen anzuzeigen. Spätere Reklamationen
wegen nicht verdeckter Schäden sind ausgeschlossen. Lehnt das Transportunternehmen
oder die Transportversicherung die Schadensregulierung ab, so ist Jeschke Jádi nicht ver-
pflichtet dem Käufer diesen Betrag zu erstatten. Bei Zahlungsverzug berechnet das Auktions-
haus unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche – zu denen auch Rechtsver-
folgungskosten gehören – Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Zinssatzes, mindestens
jedoch in Höhe des gesetzlichen Verzugszinses nach §§ 288, 247 BGB. Im Übrigen kann der
Versteigerer bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristset-
zung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadensersatz kann in diesem
Falle auch so berechnet werden, dass die Sache in einer neuen Auktion nochmals angeboten
wird und der säumige Käufer, dessen Rechte aus dem vorangegangenen Kauf erlöschen und
der zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen wird, für den eventuellen Mindererlös gegen-
über der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der erneuten Versteigerung
einschließlich der Gebühren des Auktionshauses aufzukommen hat. Auf einen eventuellen
Mehrerlös hat er keinen Anspruch.
8. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Sämtliche zur Versteigerung kom-
menden Gegenstände können vor der Versteigerung zu den angegebenen Zeiten besichtigt
und geprüft werden. Die Sachen sind gebraucht; ihr Erhaltungszustand ist, sofern nicht an-
ders vermerkt, gut und dem Alter entsprechend auf Besitzvermerke von Vorbesitzern wie z.
B. Namenszüge, Exlibris oder Stempel sowie geringfügige altersbedingte Mängel wird nicht
in jedem Fall hingewiesen. Sie werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt
des Zuschlags befinden. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbe-
schreibungen sind keine vertraglichen Beschaffenheitsangaben oder Garantien im kaufrecht-
lichen Sinne. Zeitschriften, Serienwerke, sowie vielbändige Gesamtausgaben und Konvolute
und Sammlungen sind nicht bis ins einzelne kollationiert, unmittelbar festgestellte Mängel
jedoch vermerkt. Auf Wunsch des Interessenten abgegebene Zustandsberichte (condition
reports) dienen nur der näheren Orientierung über den äußeren Zustand des Objekts nach
Einschätzung des Versteigerers. Der Versteigerer übernimmt [gegenüber einem Käufer, der
Unternehmer ist] keine Haftung für Mängel, soweit er die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten
bei der Beschreibung der versteigerten Gegenstände erfüllt hat. Kataloginhaber, Auktions-
teilnehmer und Bieter versichern, dass die im Auktionskatalog abgebildeten Gegenstände
aus der Zeit des Dritten Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Ab-
wehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung
oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschich-
te oder ähnlichen Zwecken erwerben (§§ 86a, 86 Strafgesetzbuch). Die Jeschke Jádi Auctions
GmbH gibt diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen ab.
9. Nach erfolgtem Zuschlag können Zuschreibungen und Erhaltungszustände nicht bean-
standet werden; Reklamationen bezüglich der Vollständigkeit sind innerhalb von 5 Tagen
nach Erhalt der Sendung dem Versteigerer schriftlich mitzuteilen. Reklamationen, die bis 5
Wochen nach Auktionsschluss erhoben werden, werden nach Möglichkeit auf dem Kulanz-
wege geregelt. Bei später vorgetragenen, begründeten Mängelrügen hinsichtlich der Voll-
ständigkeit erklärt der Versteigerer sich bereit, innerhalb der Verjährungsfrist von 12 Mo-
naten nach Zuschlag die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Einlieferer geltend zu
machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer
dem Käufer den gezahlten Kaufpreis (einschließlich Aufgeld); ein darüber hinausgehender
Anspruch ist ausgeschlossen. Eine Rücknahme des ersteigerten Gegenstandes setzt aber
jedenfalls voraus, dass dieser sich in unverändertem Zustand seit der Versteigerung befindet.
10. Gebote können vor der Auktion in schriftlicher Form oder per E-Mail abgegeben werden.
Sie werden vom Versteigerer nur in dem Umfange ausgeschöpft, der erforderlich ist, um
anderweitige Gebote zu überbieten.
11. Schriftliche Aufträge übernimmt die Firma Jeschke Jádi spesenfrei für den Auftraggeber.
Telefonische, telegraphische und fernschriftliche Aufträge bedürfen der schriftlichen Bestä-
tigung. Telefonische Gebote oder Gebote über das Internet während der Auktion bedürfen
der vorherigen Anmeldung beim Versteigerer und dessen Zustimmung. Telefonische Gebote
werden nur akzeptiert, wenn der Bieter bereit ist, den ihm zuvor mitgeteilten Mindestpreis
des jeweiligen Loses zu bieten. Auch beim Nichtzustandekommen einer Verbindung gilt, dass
für den Auktionator das Gebot in Höhe des Mindestpreises verbindlich ist. Das Auktionshaus
übernimmt jedoch keine Gewähr für die Verfügbarkeit des Telefon- und Online-Verkehrs und
keine Haftung dafür, dass aufgrund technischer oder sonstiger Störungen keine oder unvoll-
ständige Angebote abgegeben werden. Für Aufträge, die später als 24 Stunden vor dem an-
gesetzten Auktionstermin oder während der Auktion eingehen, übernimmt der Versteigerer
keinerlei Haftung. Übermittlungsfehler und postalische Verzögerungen gehen zu Lasten der
Auftraggeber. Das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen findet auf Telefon-
und Internet-Gebote keine Anwendung.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Berlin-Mitte. Es gilt ausschließlich deut-
sches Recht; das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) fin-
det keine Anwendung. Es gilt deutsches Recht- Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt.
Diese Bedingungen gelten entsprechend auch für den Nachverkauf, der als Teil der Verstei-
gerung gilt; das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen findet darauf keine
Anwendung. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Website hingewiesen. Der
Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt
sind oder in einem gegenseitigen Zusammenhang zur Forderung von Jeschke Jádi stehen. Ein
Zurückbehaltungsrecht aus anderen Geschäften mit Jeschke Jádi ist ausgeschlossen. Soweit
der Kunde Kaufmann ist, verzichtet er ausdrücklich auf die Rechte aus §§ 273 und 320 BGB.
13. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so
bleibt die Gültigkeit der Übrigen davon unberührt. Mit der Abgabe eines mündli-
chen oder schriftlichen Gebotes bestätigt der Bieter, die Versteigerungsbedingungen zur
Kenntnis genommen zu haben und anzuerkennen.
Ihre Versteigerer: Hans-Joachim Jeschke und Balázs Jádi
Stand: November 2025 Allgemeine Geschäftsbedingungen