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1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig aufgrund der Aufträge
der Einlieferer. Sie wird auf Kommissionsbasis im eigenen Namen für fremde
Rechnung durchgeführt. Die Aufstellung der Einlieferer befindet sich
am Ende des Kataloges.
2. Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung oder bankbestätigten
Scheck. Öffentlichen Institutionen und Bibliotheken wird ein Zahlungsziel
von vier Wochen eingeräumt.
3. Der Ausruf erfolgt in der Regel mit zwei Dritteln des Schätzpreises,
wenn dem kein vom Einlieferer gesetztes Limit entgegensteht. Gesteigert wird
um jeweils 5 bis 10 Prozent. Das höchste Gebot erhält den Zuschlag,
wenn nach dreimaligem Aufruf kein Übergebot abgegeben wird. Unter gleich
hohen Geboten entscheidet das Los. Kann eine Meinungsverschiedenheit über
einen Zuschlag nicht sofort geklärt werden, wird die Nummer neu ausgeboten.
4. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern außerhalb
der Reihenfolge zu versteigern, zu trennen, zusammenzufassen, zu-rückzuziehen
und den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen. Er ist berechtigt, schriftliche
und mündliche Gebote ohne Begründung zu-rückzuweisen.
5. Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 24% zu entrichten, in dem die
gesetzliche Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist (Differenzbesteuerung).
Auf Zuschläge für Katalogpositionen, die mit einem „*“
gekennzeichnet sind, ist ein Aufgeld von 17%, auf den Rechnungsendbetrag die
Mehrwertsteuer von z.Zt. 7% (ermäßigt bei Büchern, dekorativer
Graphik, Autographen und Kunst) oder 16% zu entrichten (Regelbesteuerung).
Bei Kunst des 20. Jahrhunderts (alle seit dem 1.1.1900 entstandenen Originale)
werden z.Zt. zusätzlich 1 % (Änderung vorbehalten) der Zuschlagpreise
für die VG Bild-Kunst berechnet, die nach Paragraph 26 UrhG die Urheberrechte
bildender Künstler vertritt. Für deutsche Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug
bei Büchern und Kunstgegenständen berechtigt sind, kann auf Wunsch
die Gesamtrechnung wie bisher in der Regelbesteuerung durchgeführt werden.
Ausländischen Käufern außerhalb der EU - und bei Angabe ihrer
USt.-Identifikations-Nr. als Nachweis ihrer Berechtigung zum Bezug steuerfreier
innergemeinschaftlich Lieferungen auch Unternehmen innerhalb der EU - wird
keine Mehrwertsteuer berechnet, wenn der Versand der Ware durch uns vorgenommen
wird. Anderen Käufern aus EU-Ländern muß die Mehrwertsteuer
berechnet werden. Bei Selbstmitnahme der Ware muß die Mehrwertsteuer
berechnet werden. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte
Rechnungen bedürfen wegen der komplizierten Kriterien und der Bela-stung
der Buchführung einer besonderen Nachprüfung und eventuellen Korrektur!
Irrtum vorbehalten.
6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Kommissionäre haften
diesbezüglich für ihre Auftraggeber. Das Eigentum an dem ersteigerten
Gut geht erst mit vollständiger Bezahlung, die Gefahr gegenüber
jeglichem Schaden jedoch bereits mit dem Zuschlag auf den Ersteigerer über.
7. Ersteigertes Gut wird erst nach erfolgter Bezahlung ausgehändigt.
Aufbewahrung und Versand erfolgen auf Rechnung der Käufer; die Kosten
für Versand, Verpackung und Versicherung werden mit der Gesamtrechnung
berechnet. Gerahmte Graphiken werden wegen des Bruchrisikos nur auf ausdrücklichem
Wunsch und auf Gefahr des Käufers mit Glas und Rahmen versandt. Bei Zahlungsverzug
werden Verzugszinsen in Höhe von mind. 5% (Unternehmen 8%) berechnet.
Im Übrigen kann der Versteigerer bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung
des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung
verlangen. Der Schadensersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden,
daß die Sache in einer neuen Auktion nochmals angeboten wird und der
säumige Käufer für den even-tuellen Mindererlös gegenüber
der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der erneuten Versteigerung
einschließlich der Gebühren des Auktionshauses aufzukommen hat.
8. Sämtliche zur Versteigerung kommenden Gegenstände können
vor der Versteigerung zu den angegebenen Zeiten besichtigt und ge-prüft
werden. Die Katalogbeschreibungen sind mit der notwendigen Sorgfalt vorgenommen,
bedeuten jedoch keine Garantie im Rechts-sinne. Die Sachen sind gebraucht;
ihr Erhaltungszustand ist, sofern nicht anders vermerkt, gut und dem Alter
entsprechend; auf Besitz-vermerke von Vorbesitzern wie z. B. Namenszüge,
Exlibris oder Stempel sowie geringfügige altersbedingte Mängel wird
nicht in jedem Fall hingewiesen. Zeitschriften, Serienwerke, Gesamtausgaben
und Konvolute sind nicht im einzelnen kollationiert und stets von jeder Reklamation
ausgeschlossen.
9. Nach erfolgtem Zuschlag können Zuschreibungen und Erhaltungszustände
nicht beanstandet werden; Reklamationen bezüglich der Vollständigkeit
sind innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Sendung dem Versteigerer schriftlich
mitzuteilen. Reklamationen, die bis 5 Wochen nach Auktionsschluss erhoben
werden, werden nach Möglichkeit auf dem Kulanzwege geregelt. Bei später
vorgetragenen be-gründeten Mängelrügen hinsichtlich der Vollständigkeit
erklärt der Versteigerer sich bereit, innerhalb der Verjährungsfrist
von 12 Mo-naten nach Zuschlag die Gewährleistungsansprüche gegenüber
dem Einlieferer geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruch-nahme
des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Käufer den Kaufpreis.
10. Schriftliche Aufträge übernimmt die Firma Jeschke, Hauff, van
Vliet spesenfrei für den Auftraggeber. Telefonische, telegraphische und
fernschriftliche Aufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Für Aufträge, die weniger als 24 Stunden vor dem angesetzten Auktionstermin
oder während der Auktion eingehen, übernimmt der Versteigerer keinerlei
Haftung. Übermittlungsfehler und postalische Verzögerungen gehen
zu Lasten der Auftraggeber.
11. Erfüllungsort ist Berlin-Schöneberg. Gerichtsstand für
Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche
Sondervermögen ist Berlin-Schöneberg. Es wird ausschließlich
deutsches Recht zur Anwendung gebracht; die Vorschriften des Einheitlichen
(internationalen) Kaufrechts sind ausgeschlossen.
12. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam
sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unbe-rührt.
Mit der Abgabe eines mündlichen oder schriftlichen Gebotes bestätigt
der Bieter, die Versteigerungsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und
anzuerkennen.
DER VERSTEIGERER: HANS-JOACHIM JESCHKE